Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. Juni 2026
PRINCEBERG FlexCo
Wambachergasse 16, 1130 Wien
FN 672072t, Handelsgericht Wien
Geschäftsführung: Abderrahmen Beltaief, Haris Muranović
E-Mail: hallo@gemeindebau-klima.at
Telefon: +43 1 9287185
1 — Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen PRINCEBERG FlexCo (nachfolgend „PRINCEBERG") und Verbraucher:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (nachfolgend „Kund:in") im Zusammenhang mit der Lieferung von Split-Klimageräten sowie der dazugehörigen Service- und Antragsdienstleistungen für Mietwohnungen im Stadtgebiet Wien.
1.2 Abweichende Bedingungen der Kund:in werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, PRINCEBERG stimmt ihrer Geltung in Textform zu.
1.3 Aufgrund der unterschiedlichen technischen Voraussetzungen pro Wohnung wird ergänzend zu diesen AGB ein individuelles schriftliches Festpreisangebot erstellt. Abweichende oder ergänzende Regelungen im individuellen Festpreisangebot gehen diesen AGB vor.
2 — Leistungen und Vertragsstruktur
2.1 PRINCEBERG erbringt folgende Leistungen im eigenen Namen:
- Lieferung des im Festpreisangebot bezeichneten Split-Klimageräts (Handel mit Waren);
- Beratung der Kund:in zu Geräteauswahl und Aufstellungsort;
- Vor-Prüfung der Genehmigungsfähigkeit in der konkreten Wohnung;
- Vorbereitung und Einreichung des Ansuchens um Montage eines Klimagerätes bei der zuständigen Hausverwaltung einschließlich aller Beilagen (Merkblatt, Ergebnisbogen, Datenblatt, Skizze) auf Grundlage einer von der Kund:in erteilten Vollmacht;
- Koordination der Korrespondenz mit der Hausverwaltung sowie – falls erforderlich – mit den zuständigen Magistratsabteilungen und dem Bundesdenkmalamt;
- Vermittlung und Koordination eines konzessionierten Fachbetriebs für die Montageleistung;
- Übergabe-Dokumentation und Nachbetreuung.
2.2 Die Montage des Klimageräts (Anschluss des Kältekreislaufs, F-Gas-Handhabung, elektrische Anbindung gemäß den behördlichen Vorgaben) wird durch einen konzessionierten Fachbetrieb für Kälte- und Klimatechnik gemäß § 94 Z 32 GewO mit F-Gas-Zertifizierung erbracht. PRINCEBERG vermittelt einen geeigneten Fachbetrieb. Welcher konkrete Fachbetrieb beauftragt wird, wird der Kund:in spätestens vor dem Aufmaß-Termin mitgeteilt.
2.3 Die Montageleistung wird vom Fachbetrieb in dessen alleiniger fachlicher und gewerberechtlicher Verantwortung erbracht. Der Fachbetrieb haftet gegenüber der Kund:in direkt für:
- die fachgerechte Ausführung der Montage gemäß den anwendbaren technischen und behördlichen Vorgaben;
- die Einhaltung aller im Antrag bestätigten technischen Eigenschaften, insbesondere des Schallschutzes;
- die gesetzliche Gewährleistung der Montageleistung;
- alle baulichen, elektrotechnischen, brandschutz- und statikbezogenen Aspekte der Montage.
PRINCEBERG haftet ausschließlich für die sorgfältige Auswahl eines geeigneten Fachbetriebs sowie für die im eigenen Namen erbrachten Leistungen gemäß § 2.1.
2.4 PRINCEBERG bleibt während der gesamten Abwicklung Single Point of Contact für die Kund:in und übernimmt die Koordination zwischen Kund:in, Hausverwaltung, Behörden und Fachbetrieb.
3 — Vertragsabschluss
3.1 Die Kund:in stellt eine unverbindliche Anfrage (Website-Formular, Telefon, E-Mail oder WhatsApp).
3.2 PRINCEBERG führt eine kostenlose Vor-Prüfung durch und übermittelt ein schriftliches Festpreisangebot in Textform. Das Angebot enthält insbesondere: Bezeichnung des Geräts, vorgesehenen Aufstellungsort, Komplettpreis, Zahlungsbedingungen und voraussichtliche Termine.
3.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald die Kund:in das Festpreisangebot in Textform annimmt (z. B. durch unterschriebenes Festpreisangebot, durch E-Mail-Bestätigung mit klarer Annahmeerklärung) und die zugehörige Vollmacht erteilt. Mit dem Vertragsabschluss beauftragt die Kund:in PRINCEBERG mit allen Leistungen gemäß § 2.1, einschließlich der Vermittlung der Montagefirma. Ein separater Vertrag der Kund:in mit der Montagefirma ist nicht erforderlich; die direkte Haftung der Montagefirma gegenüber der Kund:in folgt aus § 2.3.
3.4 Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der zuständigen Hausverwaltung zur Montage des Klimageräts. Wird die Zustimmung versagt, erlischt der Vertrag automatisch ohne Kostenfolge für die Kund:in. Bereits geleistete Anzahlungen werden binnen 14 Tagen vollständig erstattet.
4 — Pflichten und Mitwirkung der Kund:in
4.1 Die Kund:in stellt PRINCEBERG die für den Antrag erforderlichen Daten richtig und vollständig zur Verfügung (Name, Geburtsdatum, Adresse, Stiege, Top, Kontaktdaten) und unterzeichnet die für das Verfahren notwendigen Dokumente, insbesondere:
- die Vollmacht zugunsten PRINCEBERG;
- den Mieter-Teil des Merkblatts der zuständigen Hausverwaltung;
- den Ergebnisbogen Schallimmissionen (als Anlagenbetreiber:in).
4.2 Die Kund:in gewährt dem vermittelten Fachbetrieb zu vereinbarten Terminen (Aufmaß, Montage) Zugang zur Wohnung und zum vorgesehenen Aufstellungsort.
4.3 Kommt die Kund:in trotz schriftlicher Aufforderung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ihren Mitwirkungspflichten nicht nach, ist PRINCEBERG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Beratungs- und Antragsleistungen werden in diesem Fall auf Stundenbasis (€ 80,00/Std. netto zzgl. USt.) abgerechnet, nachgewiesen durch Stundenaufzeichnung, sofern die Kund:in die Nichterfüllung zu vertreten hat.
5 — Unvorhersehbarer Mehraufwand
5.1 Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass aufgrund der baulichen Situation der Wohnung Maßnahmen erforderlich werden, die in der Vor-Prüfung nicht erkennbar waren (insbesondere statische Unbedenklichkeitsbescheinigung, abweichende Kondensatableitung, verlängerte Kältemittelleitungen, thermisch getrennte Schwerlastkonsolen bei vorhandenem WDVS, behördliche Sonderverfahren), wird die Kund:in unverzüglich informiert und erhält ein schriftliches Nachtragsangebot mit transparenter Kostenaufstellung.
5.2 Nimmt die Kund:in das Nachtragsangebot nicht binnen 14 Tagen an, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Anzahlungen werden binnen 14 Tagen vollständig erstattet.
6 — Preise und Zahlung
6.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 %).
6.2 Der Komplettpreis ist im Festpreisangebot ausgewiesen und umfasst alle Leistungen gemäß § 2.1 sowie die durch den vermittelten Fachbetrieb erbrachte Montageleistung.
6.3 Zahlungsbedingungen:
- 60 % Anzahlung nach Vorliegen der Zustimmung der Hausverwaltung und nach Ablauf der gesetzlichen 14-tägigen Rücktrittsfrist gemäß FAGG;
- 40 % Restzahlung nach erfolgreicher Übergabe und Inbetriebnahme.
6.4 Die folgenden Kosten sind nicht im Komplettpreis enthalten und werden von der Kund:in direkt an die zuständige Stelle entrichtet:
- einmalige Flächenmiete an die Hausverwaltung bei Montage auf Dach/Fassade (ca. EUR 70);
- gegebenenfalls Gebrauchsabgabe an die Stadt Wien bei Nutzung öffentlichen Grundes;
- laufende Stromkosten;
- regelmäßige Wartung nach Ablauf eines etwaig im Paket enthaltenen Wartungszeitraums.
Diese Kosten werden im Festpreisangebot transparent ausgewiesen.
6.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Mahnkosten werden im gesetzlich zulässigen Rahmen verrechnet.
7 — Rücktrittsrecht nach FAGG
7.1 Verbraucher:innen haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses (bei Dienstleistungsverträgen) bzw. am Tag des Erhalts der Ware (bei Warenkaufverträgen).
7.2 Zur Ausübung des Rücktrittsrechts genügt eine eindeutige Erklärung in Textform an PRINCEBERG. Ein Muster-Widerrufsformular wird mit dem Festpreisangebot übermittelt und ist auch auf gemeindebau-klima.at abrufbar — siehe Widerrufsbelehrung.
7.3 Die Kund:in kann ausdrücklich verlangen, dass PRINCEBERG mit den Antragsleistungen vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt. In diesem Fall ist die Kund:in im Falle eines Rücktritts verpflichtet, einen anteiligen Betrag für die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen zu zahlen (Abrechnung gemäß § 4.3).
7.4 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des FAGG.
8 — Termine
8.1 Liefer- und Montagetermine sind unverbindliche Zielangaben, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine im Festpreisangebot vereinbart sind.
8.2 Termine stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hausverwaltung und der Lieferbarkeit des Geräts.
8.3 Bei Verzögerungen, die PRINCEBERG nicht zu vertreten hat (insbesondere längere Bearbeitungszeiten der Hausverwaltung oder von Behörden), kann die Kund:in nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen ohne Kostenfolge zurücktreten.
9 — Gewährleistung
9.1 Für das gelieferte Klimagerät gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) und ABGB. PRINCEBERG haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Mängel des gelieferten Geräts.
9.2 Für die Montageleistung gilt die gesetzliche Gewährleistung des vermittelten Fachbetriebs gegenüber der Kund:in. Mängel der Montage sind gegenüber dem Fachbetrieb geltend zu machen. PRINCEBERG unterstützt die Kund:in koordinierend bei der Geltendmachung dieser Ansprüche.
9.3 Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Herstellergarantie richtet sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers, die der Kund:in mit dem Gerät übergeben werden.
10 — Haftung
10.1 PRINCEBERG haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet PRINCEBERG nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
10.3 Für die Erbringung der Montageleistung haftet der vermittelte Fachbetrieb gegenüber der Kund:in unmittelbar und ausschließlich. PRINCEBERG haftet nicht für Schäden aus der Montageleistung, sofern PRINCEBERG bei der Auswahl des Fachbetriebs nicht selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
10.4 Eine Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
10.5 Zwingende Bestimmungen des KSchG und des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
11 — Datenschutz
11.1 PRINCEBERG verarbeitet personenbezogene Daten der Kund:in auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung und vorvertragliche Maßnahmen).
11.2 Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich an:
- den vermittelten konzessionierten Fachbetrieb (zur Durchführung der Montageleistung);
- die zuständige Hausverwaltung (zur Antragstellung);
- gegebenenfalls an die zuständigen Magistratsabteilungen oder das Bundesdenkmalamt bei Sonderfällen.
11.3 Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter gemeindebau-klima.at/datenschutz abrufbar.
12 — Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. PRINCEBERG ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13 — Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Aufenthaltsstaates der Kund:in bleiben unberührt.
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien, soweit die Kund:in Unternehmer:in ist oder die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
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