Allgemeine Geschäftsbedingungen
Princeberg FlexCo
Wambachergasse 16, 1130 Wien
FN 672072t
Geschäftsführung: Abderrahmen Beltaief, Haris Muranović
E-Mail: hallo@gemeindebau-klima.at
Telefon: +43 1 9287185
Stand: 1. Juni 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Princeberg FlexCo (nachfolgend „Princeberg") und Verbraucher:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (nachfolgend „Kund:in") im Zusammenhang mit der Lieferung von Split-Klimageräten und der Vermittlung von Montage- und Antragsdienstleistungen für Wohnungen in Wohnhausanlagen der Stadt Wien – Wiener Wohnen.
1.2 Abweichende Bedingungen der Kund:in werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Princeberg stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.
1.3 Aufgrund der unterschiedlichen technischen Voraussetzungen pro Wohnung (Aufstellungsort, Genehmigungsweg, Gerätetyp, eingesetzter Montagepartner) wird ergänzend zu diesen AGB ein individuelles schriftliches Angebot erstellt. Abweichende oder ergänzende Regelungen im individuellen Angebot gehen diesen AGB vor.
2. Leistungen von Princeberg
2.1 Princeberg erbringt folgende eigene Leistungen:
- Lieferung des im individuellen Angebot bezeichneten Split-Klimageräts (Handel mit Waren);
- Beratung der Kund:in zu Geräteauswahl und Aufstellungsort;
- Vor-Prüfung der Genehmigungsfähigkeit in der konkreten Wohnung;
- Vorbereitung und Einreichung des Ansuchens um Montage eines Klimagerätes bei Wiener Wohnen einschließlich aller Beilagen (Merkblatt, Ergebnisbogen, Datenblatt, Skizze) auf Grundlage einer von der Kund:in erteilten Vollmacht;
- Koordination der Korrespondenz mit Wiener Wohnen sowie – falls erforderlich – mit MA 19, MA 37, MA 46 und Bundesdenkmalamt;
- Vermittlung eines konzessionierten Montagebetriebs für die Montage des Klimageräts;
- Übergabe und Übergabe-Dokumentation.
2.2 Die Montage des Klimageräts (Anschluss des Kältekreislaufs, F-Gas-Handhabung, elektrische Anbindung gemäß den Vorgaben des Merkblatts der Stadt Wien – Wiener Wohnen) wird durch einen konzessionierten Fachbetrieb für Kälte- und Klimatechnik gemäß § 94 Z 41 GewO mit F-Gas-Zertifizierung erbracht. Princeberg vermittelt diesen Fachbetrieb. Welcher konkrete Fachbetrieb beauftragt wird, wird im individuellen Angebot namentlich angegeben. Vertragspartner der Kund:in für die Montageleistung wird der jeweilige Fachbetrieb.
2.3 Die Kund:in wird mit Vertragsabschluss darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass für die Montageleistung ein eigener Vertrag mit dem Montagebetrieb zustande kommt. Princeberg bleibt während der gesamten Abwicklung Single Point of Contact und übernimmt die Koordination zwischen Kund:in, Wiener Wohnen und Montagebetrieb.
3. Vertragsabschluss
3.1 Die Kund:in stellt eine unverbindliche Anfrage (Website-Formular, Telefon, E-Mail oder WhatsApp).
3.2 Princeberg führt eine kostenlose Vor-Prüfung durch und übermittelt ein schriftliches individuelles Angebot per E-Mail. Das Angebot enthält insbesondere: Bezeichnung des Geräts, vorgesehenen Aufstellungsort (Priorität gemäß Merkblatt Wiener Wohnen), Bezeichnung des Montagebetriebs, Gesamtkosten aufgeschlüsselt nach Geräte-/Servicepreis Princeberg einerseits und Montagepreis Fachbetrieb andererseits, Zahlungsbedingungen und voraussichtliche Termine.
3.3 Der Vertrag mit Princeberg kommt zustande, sobald die Kund:in das Angebot in Textform (z. B. unterschriebenes Auftragsformular, E-Mail-Bestätigung mit klarer Annahmeerklärung) annimmt. Zeitgleich erteilt die Kund:in dem im Angebot bezeichneten Montagebetrieb mit gesonderter Erklärung den Werkvertragsauftrag für die Montage.
3.4 Sämtliche Verträge stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung durch Wiener Wohnen. Wird die Genehmigung versagt, erlöschen die Verträge automatisch ohne Kostenfolge für die Kund:in. Bereits geleistete Anzahlungen werden binnen 14 Tagen vollständig erstattet.
4. Pflichten und Mitwirkung der Kund:in
4.1 Die Kund:in stellt Princeberg die für den Antrag erforderlichen Daten richtig und vollständig zur Verfügung (Name, Geburtsdatum, Adresse, Stiege, Top, Kontaktdaten) und unterzeichnet die für das Verfahren notwendigen Dokumente, insbesondere Ansuchen, Mieter-Teil des Merkblatts „Voraussetzungen Klimagerät", Ergebnisbogen Schallimmissionen sowie die Vollmacht zugunsten Princeberg.
4.2 Die Kund:in gewährt dem Montagebetrieb zum vereinbarten Termin Zugang zur Wohnung und zum vorgesehenen Aufstellungsort.
4.3 Kommt die Kund:in trotz schriftlicher Aufforderung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen den Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Princeberg berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Beratungs- und Antragsleistungen können in diesem Fall pauschal mit EUR 150 in Rechnung gestellt werden, sofern die Kund:in die Nichterfüllung zu vertreten hat.
5. Unvorhersehbarer Mehraufwand
Stellt sich nach Wiener-Wohnen-Zusage oder bei Montagebeginn heraus, dass aufgrund der baulichen Situation der Wohnung Maßnahmen erforderlich werden, die in der Vor-Prüfung nicht erkennbar waren (z. B. statische Unbedenklichkeitsbescheinigung, abweichende Kondensatableitung, verlängerte Kältemittelleitungen, thermisch getrennte Schwerlastkonsolen bei vorhandenem WDVS), wird die Kund:in unverzüglich informiert und erhält ein Nachtragsangebot. Nimmt die Kund:in das Nachtragsangebot nicht binnen 14 Tagen an, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Anzahlungen werden vollständig erstattet.
6. Preise und Zahlung
6.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 %).
6.2 Im Angebot werden gesondert ausgewiesen: (a) der von Princeberg zu zahlende Anteil für Gerät, Beratung und Antragsservice; (b) der an den Montagebetrieb zu zahlende Anteil für die Montageleistung.
6.3 Standardzahlungsmodell: 60 % Anzahlung nach Vorliegen der Wiener-Wohnen-Zusage und nach Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist gemäß FAGG; 40 % Restzahlung nach erfolgreicher Übergabe. Optional: 100 % Vorauszahlung mit 10 % Rabatt auf den Komplettpreis. Die konkreten Zahlungsbedingungen werden im individuellen Angebot geregelt.
6.4 Pflicht-Nebenkosten der Wohnungsnutzung (insbesondere einmalige Flächenmiete an Wiener Wohnen von rund EUR 70 bei Dach- oder Fassadenmontage, jährliche Gebrauchsabgabe bei Nutzung öffentlichen Grundes, laufende Stromkosten, regelmäßige Wartung) trägt die Kund:in. Diese Kosten werden im individuellen Angebot transparent ausgewiesen.
6.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Mahnkosten werden im gesetzlich zulässigen Rahmen verrechnet.
7. Rücktrittsrecht nach FAGG
7.1 Verbraucher:innen haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses (bei Dienstleistungsverträgen) bzw. am Tag des Erhalts der Ware (bei Warenkaufverträgen).
7.2 Zur Ausübung des Rücktrittsrechts genügt eine eindeutige Erklärung in Textform an Princeberg. Ein Muster-Widerrufsformular wird mit dem Angebot übermittelt und ist auch auf der Website abrufbar — siehe Widerrufsbelehrung.
7.3 Die Kund:in kann ausdrücklich verlangen, dass Princeberg mit den Antragsleistungen vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt. In diesem Fall ist die Kund:in im Falle eines Rücktritts verpflichtet, einen anteiligen Betrag für die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen zu zahlen.
7.4 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des FAGG.
8. Termine
Liefer- und Montagetermine sind unverbindliche Zielangaben, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine im individuellen Angebot vereinbart sind. Termine stehen unter dem Vorbehalt der Wiener-Wohnen-Zusage und der Lieferbarkeit des Geräts. Bei Verzögerungen, die Princeberg nicht zu vertreten hat (insbesondere längere Bearbeitungszeiten der Hausverwaltung), kann die Kund:in nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen ohne Kostenfolge zurücktreten.
9. Pflichten der Kund:in nach Übergabe
Die Kund:in nimmt zur Kenntnis, dass mit der Montage Pflichten gemäß Merkblatt Wiener Wohnen einhergehen, insbesondere:
- regelmäßige Wartung nach Herstellerangaben durch eine Fachfirma;
- bei Sanierungsmaßnahmen am Gebäude temporäre Demontage auf eigene Kosten (Vorinformation durch Wiener Wohnen mindestens drei Monate im Voraus);
- Kennzeichnung der Außeneinheit mit Stiege und Top dauerhaft und witterungsbeständig;
- bei Auszug Rückbau auf eigene Kosten, sofern die Anlage nicht von einer:einem Nachmieter:in übernommen wird.
Princeberg bietet auf Wunsch einen separaten Wartungsvertrag an.
10. Gewährleistung
10.1 Für das gelieferte Klimagerät gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß VGG / ABGB. Princeberg haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Mängel des gelieferten Geräts.
10.2 Für die Montageleistung gilt die gesetzliche Gewährleistung des Montagebetriebs gegenüber der Kund:in. Mängel der Montage sind vorrangig diesem gegenüber geltend zu machen. Princeberg unterstützt die Kund:in koordinierend bei der Geltendmachung von Mängeln aus der Montage.
10.3 Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Herstellergarantie für das Gerät richtet sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers, die der Kund:in mit dem Gerät übergeben werden.
11. Haftung
11.1 Princeberg haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
11.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Princeberg nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
11.3 Für die Erbringung der Montageleistung haftet der konzessionierte Montagebetrieb. Princeberg haftet nicht für Schäden aus der Montageleistung, sofern Princeberg bei der Auswahl des Montagebetriebs nicht selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
11.4 Eine Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
11.5 Zwingende Bestimmungen des KSchG und des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
12. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten – insbesondere zur Weitergabe an den Montagebetrieb und an Wiener Wohnen sowie ggf. an MA 19, MA 37, MA 46 oder Bundesdenkmalamt – enthält die separate Datenschutzerklärung auf der Website.
13. Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Princeberg ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Aufenthaltsstaates der Kund:in bleiben unberührt.
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien, soweit die Kund:in Unternehmer:in ist oder die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.