Häufige Fragen
Zehn klare Antworten zu Genehmigung, Kosten, Geräten und Aufstellungsort.
Auf den Punkt
- Erlaubt seit 20. Mai 2026 (Wiener-Wohnen-Erlass).
- Gerätevorgaben: Split, SEER ≥ 6,5, R32, max. 3 kW elektrisch.
- Genehmigungsdauer Wiener Wohnen: bis zu drei Wochen.
- Keine Förderung für die Klimaanlage selbst — aber 50 % für außenliegenden Sonnenschutz.
- Aufstellungsort nach 3 Prioritäten (nicht straßenseitig bevorzugt).
1. Ist eine Klimaanlage im Wiener Gemeindebau erlaubt?
Ja. Seit dem 20. Mai 2026 erlaubt Wiener Wohnen Split-Klimaanlagen (Innen- und Außeneinheit) in Gemeindewohnungen. Eine medizinische Begründung ist nicht mehr nötig. Voraussetzung sind die Einhaltung der technischen Vorgaben (Energieeffizienz, Kältemittel, Schallschutz) und die Genehmigung von Wiener Wohnen.
2. Was kostet eine Klimaanlage inkl. Montage und Antrag?
Unsere Festpreise starten bei € 2.890 für eine Standard-Wohnung (BASIS-Paket). KOMFORT liegt bei € 3.690, MULTI-Split für zwei Räume bei € 5.490. Alle Preise sind All-inclusive: Gerät, Montage, Antrag bei Wiener Wohnen, Inbetriebnahme. Pflicht-Nebenkosten (Flächenmiete ca. € 70, Strom über Wohnungszähler, Wartung) sind transparent im Angebot ausgewiesen.
3. Wie lange dauert die Genehmigung durch Wiener Wohnen?
Bis zu drei Wochen nach Einreichung. Wir reichen den vollständigen Antrag direkt nach der Vor-Prüfung ein. Die Montage erfolgt nach Zusage und nach Ablauf der 14-tägigen FAGG-Rücktrittsfrist — typisch 4–6 Wochen vom Erstgespräch bis zur kühlen Wohnung.
4. Was passiert, wenn Wiener Wohnen den Antrag ablehnt?
Bei Ablehnung zahlen Sie nichts. Eine Anzahlung wird zu 100 % zurückerstattet. Wir prüfen vorab, ob Ihre Wohnung genehmigungsfähig ist — bei realistisch nicht genehmigbaren Fällen (z. B. denkmalgeschützte Fassade, 1. Bezirk straßenseitig) sagen wir Ihnen das ehrlich, bevor Sie etwas unterschreiben.
5. Welche Geräte verbauen Sie?
Nur Split-Klimageräte (Innen- und Außeneinheit) nach Wiener-Wohnen-Vorgaben: Energieeffizienz SEER mindestens 6,5 (entspricht etwa A++), maximale elektrische Gesamtleistung 3 kW, umweltfreundliches Kältemittel R32 mit maximal 1,5 kg Füllmenge, Inverter-Technologie zwingend. Marken: Daikin, Mitsubishi Electric, Panasonic — je nach Paket und Verfügbarkeit.
6. Gibt es eine Förderung für die Klimaanlage?
Für die Klimaanlage selbst gibt es 2026 keine Förderung. Aber: Außenliegender Sonnenschutz (Rollläden, Jalousien, Markisen) wird von der Stadt Wien mit 50 % der Kosten gefördert, max. € 1.500 pro Wohnung. Voraussetzung: Gebäude älter als 10 Jahre, mindestens 3 Wohneinheiten — das trifft auf praktisch jeden Gemeindebau zu. Wir beantragen das gerne mit.
7. Wo darf das Außengerät hin?
Wiener Wohnen schreibt eine Reihenfolge vor:
Priorität 1 — von der Straße nicht einsehbar (Balkon, Loggia, Terrasse, Dach, Mietergarten).
Priorität 2 — Innenhof-Fassade (einheitliche Höhe).
Priorität 3 — straßenseitig; dann ist eine zusätzliche Genehmigung der MA 19 zwingend, sonst keine Bewilligung.
Bei Denkmalschutz immer Bundesdenkmalamt zusätzlich.
8. Muss ich bei Auszug das Gerät mitnehmen?
Bei Auszug kann die Anlage bestehen bleiben, wenn ein:e Nachmieter:in sie übernimmt und die Wartungs- und Rückbaukosten schriftlich übernimmt. Andernfalls Rückbau auf eigene Kosten. Wir helfen bei der Übergabe-Dokumentation.
9. Brauche ich eine Baugenehmigung der MA 37?
In den meisten Fällen nein. Ein Standard-Split mit weniger als 1,5 kg R32-Kältemittel in einem Raum ≥ 20 m³ und ohne Schallüberschreitung an der Nachbargrenze ist baurechtlich bewilligungsfrei. Wenn doch (z. B. in Schutzzonen oder bei Schall-Grenzwertüberschreitung), übernehmen wir den MA-37-Antrag oder geben das an unseren Planer ab.
10. Wer haftet für die Montage?
Unser konzessionierter Fachpartner (Kälte- und Klimatechnik, F-Gas-Zertifizierung) übernimmt die Montage-Gewährleistung. Wir haften für Beratung, Antrag und Organisation. Beide haben eine Betriebshaftpflichtversicherung.
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